Winterdienst in Mainz
Die Räum- und Streupflicht liegt beim Eigentümer und wird üblicherweise auf den Dienstleister übertragen. Entscheidend ist im Streitfall nicht, dass geräumt wurde, sondern dass Sie es belegen können. Genau dafür ist unser Winterdienst gebaut.
Innenhöfe und schmale Vorbereiche in der Altstadt pflegen wir in kurzen Intervallen, größere Grünflächen am Stadtrand mit Partnertechnik. Wir arbeiten in Mainz und im Umland – unter anderem in Altstadt, Neustadt, Hechtsheim, Gonsenheim, Bretzenheim sowie in Wiesbaden, Ingelheim, Bingen, Nieder-Olm.
Leistungsumfang
- Räumen von Gehwegen, Zufahrten, Parkplätzen und Eingängen
- Streuen mit Splitt, Granulat oder Salz je nach Vorgabe
- Rufbereitschaft an allen Tagen der Saison
- Kontrollfahrten bei Glättegefahr
- Schneeabtransport bei großen Mengen
- Streugutbeschaffung, Lagerung und Nachfüllung
- Einsatzdokumentation mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme
- Saisonvertrag von November bis März, verlängerbar
ab 20,00 €/Monat
Was das Gesetz verlangt
Gehwege müssen an Werktagen in der Regel ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 oder 9 Uhr geräumt sein – bis etwa 20 Uhr, je nach kommunaler Satzung. Die genauen Zeiten und Breiten stehen in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde; wir richten den Einsatzplan danach aus.
Dokumentation ist der eigentliche Wert
Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Fläche, Maßnahme und Streumittel erfasst. Kommt es zu einem Sturzunfall, liefern wir dem Versicherer die lückenlose Nachweiskette. Viele Streitfälle enden genau daran.
Bereitschaft kostet – Nichtstun auch
Winterdienst hat zwei Preisbestandteile: die Bereitschaft, die Sie unabhängig vom Wetter sichert, und den Einsatz, der nur bei Bedarf anfällt. Reine Pro-Einsatz-Modelle klingen günstiger, bedeuten aber, dass niemand verbindlich für Sie eingeplant ist. Wir arbeiten deshalb mit Bereitschaftspauschale plus Einsatzabrechnung oder mit einer Saisonpauschale bei kalkulierbaren Flächen.
Umweltschonend streuen
In vielen Kommunen ist Streusalz auf Gehwegen eingeschränkt oder verboten. Wir arbeiten standardmäßig mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt und setzen Salz nur dort ein, wo es zulässig und sicherheitsrelevant ist – etwa auf Rampen und Treppen. Die Splittaufnahme im Frühjahr gehört dazu.
Winterdienst im Kontext Mainz
In der Altstadt sind Anfahrt und Anlieferung das Nadelöhr: enge Gassen, Fußgängerzonen und begrenzte Zeitfenster. Wir arbeiten dort mit kompakter Technik und planen Einsätze vor Ladenöffnung. In Hechtsheim und Weisenau dagegen geht es um große zusammenhängende Flächen, bei denen Maschinenleistung den Preis bestimmt.
Nach der Mainzer Satzung sind Anlieger zum Räumen und Streuen verpflichtet, werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr. Die Winter im Rheintal sind mild, aber nebelreich – Raureif und überfrierende Nässe treten häufiger auf als Schneefall. Entscheidend ist eine Bereitschaft, die auf Wetterwarnungen reagiert, nicht auf Schneehöhe.
Sie betreuen mehrere Objekte in Mainz? Dann lohnt ein gemeinsames Leistungsverzeichnis – siehe alle Leistungen in Mainz.
Preise Winterdienst
Richtwerte netto zzgl. MwSt. Der tatsächliche Preis hängt von Fläche, Frequenz, Zugänglichkeit und Ausstattung ab.
| Leistung | Einheit | Preis ab |
|---|---|---|
| Bereitschaftspauschale | pro Monat | 20,00 € |
| Räumeinsatz Gehweg / Hand | pro Einsatz, pro 100 m² | 35,00 € |
| Gewerbefläche maschinell | pro Einsatz, pro m² | 3,00 € |
| Streudienst inkl. Streugut | pro Einsatz, pro 100 m² | 18,00 € |
| Saisonpauschale kleine Wohnanlage | Saison Nov.–März | 690,00 € |
| Splittaufnahme im Frühjahr | pro Einsatz | 95,00 € |
Unverbindliche Orientierungswerte auf Basis marktüblicher Preisspannen 2026 im unteren Durchschnitt. Verbindlich ist ausschließlich unser schriftliches Angebot für Ihr Objekt in Mainz.
Häufige Fragen zu Winterdienst in Mainz
Ab wann rücken Sie aus?
Wir fahren Kontrollen bei Glättewarnung und räumen so, dass die Flächen zu den satzungsgemäßen Zeiten begehbar sind. Bei Dauerschneefall wird mehrfach geräumt.
Haften Sie bei einem Sturzunfall?
Mit der Übertragung der Räum- und Streupflicht übernehmen wir die Verkehrssicherung im vereinbarten Umfang und sind dafür haftpflichtversichert. Ihre Kontroll- und Auswahlpflicht als Eigentümer bleibt bestehen – die Dokumentation hilft dabei.
Kann man nur den Streudienst buchen?
Ja, aber selten sinnvoll: Bei Schneefall muss vor dem Streuen geräumt werden. Wir empfehlen die Kombination.
Bis wann muss ich buchen?
Sinnvoll ist der Vertragsabschluss bis Ende Oktober. Kurzfristige Anfragen im Dezember können wir nur annehmen, wenn im Gebiet noch Kapazität frei ist.
Passt dazu
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Winterdienst in Mainz anfragen
Nennen Sie uns die zu räumenden Flächen und Ihre Satzungszeiten – wir schlagen ein Bereitschaftsmodell oder eine Saisonpauschale vor.
- Festpreis statt Stundenzettel
- Ein Ansprechpartner für alle Gewerke
- Geprüfte Subunternehmer bei Spezialaufgaben
- Dokumentierte Leistungsnachweise