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Winterdienst in Berlin

Die Räum- und Streupflicht liegt beim Eigentümer und wird üblicherweise auf den Dienstleister übertragen. Entscheidend ist im Streitfall nicht, dass geräumt wurde, sondern dass Sie es belegen können. Genau dafür ist unser Winterdienst gebaut.

Innenhöfe, Vorgärten und schmale Gehwegabschnitte prägen die Berliner Außenanlagen – wir planen die Einsätze so, dass Anlieferzonen und Müllstandplätze frei bleiben. Wir arbeiten in Berlin und im Umland – unter anderem in Mitte, Charlottenburg, Prenzlauer Berg, Kreuzberg, Steglitz sowie in Potsdam, Teltow, Kleinmachnow, Hennigsdorf.

Leistungsumfang

  • Räumen von Gehwegen, Zufahrten, Parkplätzen und Eingängen
  • Streuen mit Splitt, Granulat oder Salz je nach Vorgabe
  • Rufbereitschaft an allen Tagen der Saison
  • Kontrollfahrten bei Glättegefahr
  • Schneeabtransport bei großen Mengen
  • Streugutbeschaffung, Lagerung und Nachfüllung
  • Einsatzdokumentation mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme
  • Saisonvertrag von November bis März, verlängerbar

ab 20,00 €/Monat

Was das Gesetz verlangt

Gehwege müssen an Werktagen in der Regel ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 oder 9 Uhr geräumt sein – bis etwa 20 Uhr, je nach kommunaler Satzung. Die genauen Zeiten und Breiten stehen in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde; wir richten den Einsatzplan danach aus.

Dokumentation ist der eigentliche Wert

Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Fläche, Maßnahme und Streumittel erfasst. Kommt es zu einem Sturzunfall, liefern wir dem Versicherer die lückenlose Nachweiskette. Viele Streitfälle enden genau daran.

Bereitschaft kostet – Nichtstun auch

Winterdienst hat zwei Preisbestandteile: die Bereitschaft, die Sie unabhängig vom Wetter sichert, und den Einsatz, der nur bei Bedarf anfällt. Reine Pro-Einsatz-Modelle klingen günstiger, bedeuten aber, dass niemand verbindlich für Sie eingeplant ist. Wir arbeiten deshalb mit Bereitschaftspauschale plus Einsatzabrechnung oder mit einer Saisonpauschale bei kalkulierbaren Flächen.

Umweltschonend streuen

In vielen Kommunen ist Streusalz auf Gehwegen eingeschränkt oder verboten. Wir arbeiten standardmäßig mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt und setzen Salz nur dort ein, wo es zulässig und sicherheitsrelevant ist – etwa auf Rampen und Treppen. Die Splittaufnahme im Frühjahr gehört dazu.

Winterdienst im Kontext Berlin

Typisch für Berlin sind gemischt genutzte Objekte: Gewerbe im Erdgeschoss, Wohnen darüber, im Hof ein Studio oder eine Praxis. Solche Häuser brauchen abgestimmte Turnusse, weil Ladenöffnung, Bürozeiten und Ruhezeiten gleichzeitig zu bedienen sind. Dazu kommt eine hohe Zahl an Altbauten mit Holzstufen, Stuckflächen und historischen Fenstern – Flächen, die falsche Reinigungsmittel dauerhaft beschädigen.

Die Räum- und Streupflicht ist in Berlin per Straßenreinigungsgesetz auf die Anlieger übertragen: werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr, jeweils bis 20 Uhr. Auftausalz ist auf Gehwegen grundsätzlich unzulässig, gestreut wird mit abstumpfenden Mitteln. Wir dokumentieren jeden Einsatz mit Uhrzeit – bei Haftungsfragen ist genau das der Nachweis, der zählt.

Sie betreuen mehrere Objekte in Berlin? Dann lohnt ein gemeinsames Leistungsverzeichnis – siehe alle Leistungen in Berlin.

Preise Winterdienst

Richtwerte netto zzgl. MwSt. Der tatsächliche Preis hängt von Fläche, Frequenz, Zugänglichkeit und Ausstattung ab.

LeistungEinheitPreis ab
Bereitschaftspauschalepro Monat20,00 €
Räumeinsatz Gehweg / Handpro Einsatz, pro 100 m²35,00 €
Gewerbefläche maschinellpro Einsatz, pro m²3,00 €
Streudienst inkl. Streugutpro Einsatz, pro 100 m²18,00 €
Saisonpauschale kleine WohnanlageSaison Nov.–März690,00 €
Splittaufnahme im Frühjahrpro Einsatz95,00 €

Unverbindliche Orientierungswerte auf Basis marktüblicher Preisspannen 2026 im unteren Durchschnitt. Verbindlich ist ausschließlich unser schriftliches Angebot für Ihr Objekt in Berlin.

Häufige Fragen zu Winterdienst in Berlin

Ab wann rücken Sie aus?

Wir fahren Kontrollen bei Glättewarnung und räumen so, dass die Flächen zu den satzungsgemäßen Zeiten begehbar sind. Bei Dauerschneefall wird mehrfach geräumt.

Haften Sie bei einem Sturzunfall?

Mit der Übertragung der Räum- und Streupflicht übernehmen wir die Verkehrssicherung im vereinbarten Umfang und sind dafür haftpflichtversichert. Ihre Kontroll- und Auswahlpflicht als Eigentümer bleibt bestehen – die Dokumentation hilft dabei.

Kann man nur den Streudienst buchen?

Ja, aber selten sinnvoll: Bei Schneefall muss vor dem Streuen geräumt werden. Wir empfehlen die Kombination.

Bis wann muss ich buchen?

Sinnvoll ist der Vertragsabschluss bis Ende Oktober. Kurzfristige Anfragen im Dezember können wir nur annehmen, wenn im Gebiet noch Kapazität frei ist.

Winterdienst in Berlin anfragen

Nennen Sie uns die zu räumenden Flächen und Ihre Satzungszeiten – wir schlagen ein Bereitschaftsmodell oder eine Saisonpauschale vor.

  • Festpreis statt Stundenzettel
  • Ein Ansprechpartner für alle Gewerke
  • Geprüfte Subunternehmer bei Spezialaufgaben
  • Dokumentierte Leistungsnachweise

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Objektdaten grob angeben – wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit einem Festpreis-Vorschlag.

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