Winterdienst in Heidelberg
Die Räum- und Streupflicht liegt beim Eigentümer und wird üblicherweise auf den Dienstleister übertragen. Entscheidend ist im Streitfall nicht, dass geräumt wurde, sondern dass Sie es belegen können. Genau dafür ist unser Winterdienst gebaut.
Innenhöfe, Hanglagen und Neckar-nahe Grünstreifen prägen die Außenanlagen – Laubeintrag und Feuchtigkeit sind hier der Hauptfaktor bei der Turnusplanung. Wir arbeiten in Heidelberg und im Umland – unter anderem in Altstadt, Bergheim, Weststadt, Neuenheim, Handschuhsheim sowie in Mannheim, Leimen, Eppelheim, Walldorf.
Leistungsumfang
- Räumen von Gehwegen, Zufahrten, Parkplätzen und Eingängen
- Streuen mit Splitt, Granulat oder Salz je nach Vorgabe
- Rufbereitschaft an allen Tagen der Saison
- Kontrollfahrten bei Glättegefahr
- Schneeabtransport bei großen Mengen
- Streugutbeschaffung, Lagerung und Nachfüllung
- Einsatzdokumentation mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme
- Saisonvertrag von November bis März, verlängerbar
ab 20,00 €/Monat
Was das Gesetz verlangt
Gehwege müssen an Werktagen in der Regel ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 oder 9 Uhr geräumt sein – bis etwa 20 Uhr, je nach kommunaler Satzung. Die genauen Zeiten und Breiten stehen in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde; wir richten den Einsatzplan danach aus.
Dokumentation ist der eigentliche Wert
Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Fläche, Maßnahme und Streumittel erfasst. Kommt es zu einem Sturzunfall, liefern wir dem Versicherer die lückenlose Nachweiskette. Viele Streitfälle enden genau daran.
Bereitschaft kostet – Nichtstun auch
Winterdienst hat zwei Preisbestandteile: die Bereitschaft, die Sie unabhängig vom Wetter sichert, und den Einsatz, der nur bei Bedarf anfällt. Reine Pro-Einsatz-Modelle klingen günstiger, bedeuten aber, dass niemand verbindlich für Sie eingeplant ist. Wir arbeiten deshalb mit Bereitschaftspauschale plus Einsatzabrechnung oder mit einer Saisonpauschale bei kalkulierbaren Flächen.
Umweltschonend streuen
In vielen Kommunen ist Streusalz auf Gehwegen eingeschränkt oder verboten. Wir arbeiten standardmäßig mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt und setzen Salz nur dort ein, wo es zulässig und sicherheitsrelevant ist – etwa auf Rampen und Treppen. Die Splittaufnahme im Frühjahr gehört dazu.
Winterdienst im Kontext Heidelberg
Auffällig ist der hohe Anteil vermieteter Wohn- und Geschäftshäuser mit wechselnder Nutzung: Ladenlokal, Praxis, Kanzlei und Wohnungen in einem Haus. Dazu kommen viele möblierte Apartments und Studierendenwohnanlagen mit häufigem Mieterwechsel – dort zählt vor allem, dass Übergaben termingerecht sauber sind. In der Bahnstadt dominieren Passivhaus-Standards mit viel Glas und Lüftungstechnik, die planbare Intervalle statt Einzelaufträge verlangen.
In Heidelberg überträgt die Streupflichtsatzung Räumen und Streuen auf die Anlieger: werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 Uhr, bis 20 Uhr. Auf Gehwegen ist Salz grundsätzlich untersagt, gestreut wird mit abstumpfenden Mitteln; an Treppen und Steigungen in der Altstadt und in Handschuhsheim sind zusätzliche Kontrollgänge sinnvoll, weil Nässe aus dem Neckartal dort schnell überfriert. Jeden Einsatz dokumentieren wir mit Uhrzeit – das ist der Nachweis, der im Haftungsfall zählt.
Sie betreuen mehrere Objekte in Heidelberg? Dann lohnt ein gemeinsames Leistungsverzeichnis – siehe alle Leistungen in Heidelberg.
Preise Winterdienst
Richtwerte netto zzgl. MwSt. Der tatsächliche Preis hängt von Fläche, Frequenz, Zugänglichkeit und Ausstattung ab.
| Leistung | Einheit | Preis ab |
|---|---|---|
| Bereitschaftspauschale | pro Monat | 20,00 € |
| Räumeinsatz Gehweg / Hand | pro Einsatz, pro 100 m² | 35,00 € |
| Gewerbefläche maschinell | pro Einsatz, pro m² | 3,00 € |
| Streudienst inkl. Streugut | pro Einsatz, pro 100 m² | 18,00 € |
| Saisonpauschale kleine Wohnanlage | Saison Nov.–März | 690,00 € |
| Splittaufnahme im Frühjahr | pro Einsatz | 95,00 € |
Unverbindliche Orientierungswerte auf Basis marktüblicher Preisspannen 2026 im unteren Durchschnitt. Verbindlich ist ausschließlich unser schriftliches Angebot für Ihr Objekt in Heidelberg.
Häufige Fragen zu Winterdienst in Heidelberg
Ab wann rücken Sie aus?
Wir fahren Kontrollen bei Glättewarnung und räumen so, dass die Flächen zu den satzungsgemäßen Zeiten begehbar sind. Bei Dauerschneefall wird mehrfach geräumt.
Haften Sie bei einem Sturzunfall?
Mit der Übertragung der Räum- und Streupflicht übernehmen wir die Verkehrssicherung im vereinbarten Umfang und sind dafür haftpflichtversichert. Ihre Kontroll- und Auswahlpflicht als Eigentümer bleibt bestehen – die Dokumentation hilft dabei.
Kann man nur den Streudienst buchen?
Ja, aber selten sinnvoll: Bei Schneefall muss vor dem Streuen geräumt werden. Wir empfehlen die Kombination.
Bis wann muss ich buchen?
Sinnvoll ist der Vertragsabschluss bis Ende Oktober. Kurzfristige Anfragen im Dezember können wir nur annehmen, wenn im Gebiet noch Kapazität frei ist.
Passt dazu
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DGUV-V3-Prüfungen, Wartungskoordination und Kleininstandhaltung – damit Fristen eingehalten und Nachweise vollständig sind.
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Winterdienst in Heidelberg anfragen
Nennen Sie uns die zu räumenden Flächen und Ihre Satzungszeiten – wir schlagen ein Bereitschaftsmodell oder eine Saisonpauschale vor.
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- Geprüfte Subunternehmer bei Spezialaufgaben
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