Winterdienst in Hamburg
Die Räum- und Streupflicht liegt beim Eigentümer und wird üblicherweise auf den Dienstleister übertragen. Entscheidend ist im Streitfall nicht, dass geräumt wurde, sondern dass Sie es belegen können. Genau dafür ist unser Winterdienst gebaut.
Wind und Salzluft sorgen für Laubeintrag und Korrosion an Außenanlagen; Geländer, Fahrradbügel und Entwässerungsrinnen stehen bei uns fest auf der Kontrollliste. Wir arbeiten in Hamburg und im Umland – unter anderem in HafenCity, Altona, Eimsbüttel, Wandsbek, Harburg sowie in Norderstedt, Pinneberg, Ahrensburg, Wedel.
Leistungsumfang
- Räumen von Gehwegen, Zufahrten, Parkplätzen und Eingängen
- Streuen mit Splitt, Granulat oder Salz je nach Vorgabe
- Rufbereitschaft an allen Tagen der Saison
- Kontrollfahrten bei Glättegefahr
- Schneeabtransport bei großen Mengen
- Streugutbeschaffung, Lagerung und Nachfüllung
- Einsatzdokumentation mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme
- Saisonvertrag von November bis März, verlängerbar
ab 20,00 €/Monat
Was das Gesetz verlangt
Gehwege müssen an Werktagen in der Regel ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 oder 9 Uhr geräumt sein – bis etwa 20 Uhr, je nach kommunaler Satzung. Die genauen Zeiten und Breiten stehen in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde; wir richten den Einsatzplan danach aus.
Dokumentation ist der eigentliche Wert
Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Fläche, Maßnahme und Streumittel erfasst. Kommt es zu einem Sturzunfall, liefern wir dem Versicherer die lückenlose Nachweiskette. Viele Streitfälle enden genau daran.
Bereitschaft kostet – Nichtstun auch
Winterdienst hat zwei Preisbestandteile: die Bereitschaft, die Sie unabhängig vom Wetter sichert, und den Einsatz, der nur bei Bedarf anfällt. Reine Pro-Einsatz-Modelle klingen günstiger, bedeuten aber, dass niemand verbindlich für Sie eingeplant ist. Wir arbeiten deshalb mit Bereitschaftspauschale plus Einsatzabrechnung oder mit einer Saisonpauschale bei kalkulierbaren Flächen.
Umweltschonend streuen
In vielen Kommunen ist Streusalz auf Gehwegen eingeschränkt oder verboten. Wir arbeiten standardmäßig mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt und setzen Salz nur dort ein, wo es zulässig und sicherheitsrelevant ist – etwa auf Rampen und Treppen. Die Splittaufnahme im Frühjahr gehört dazu.
Winterdienst im Kontext Hamburg
Salzhaltige Luft und häufiger Regen sind hier ein echter Kostenfaktor: Glasflächen verschmutzen schneller, Metallteile an Fassaden und Geländern brauchen mehr Aufmerksamkeit, Eingangsbereiche mehr Sauberlaufzonen. Wir setzen in Hamburg deshalb meist auf kürzere Glasintervalle und großzügigere Mattensysteme statt auf teure Nacharbeit.
In Hamburg ist die Winterpflicht über die Wegereinigungsverordnung geregelt und liegt bei den Anliegern: werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr bis 20 Uhr. Wegen der Nähe zur Elbe gibt es viele Tage um den Gefrierpunkt mit Nässe und überfrierender Glätte – kritisch sind hier weniger Schneemengen als kurzfristige Glättelagen.
Sie betreuen mehrere Objekte in Hamburg? Dann lohnt ein gemeinsames Leistungsverzeichnis – siehe alle Leistungen in Hamburg.
Preise Winterdienst
Richtwerte netto zzgl. MwSt. Der tatsächliche Preis hängt von Fläche, Frequenz, Zugänglichkeit und Ausstattung ab.
| Leistung | Einheit | Preis ab |
|---|---|---|
| Bereitschaftspauschale | pro Monat | 20,00 € |
| Räumeinsatz Gehweg / Hand | pro Einsatz, pro 100 m² | 35,00 € |
| Gewerbefläche maschinell | pro Einsatz, pro m² | 3,00 € |
| Streudienst inkl. Streugut | pro Einsatz, pro 100 m² | 18,00 € |
| Saisonpauschale kleine Wohnanlage | Saison Nov.–März | 690,00 € |
| Splittaufnahme im Frühjahr | pro Einsatz | 95,00 € |
Unverbindliche Orientierungswerte auf Basis marktüblicher Preisspannen 2026 im unteren Durchschnitt. Verbindlich ist ausschließlich unser schriftliches Angebot für Ihr Objekt in Hamburg.
Häufige Fragen zu Winterdienst in Hamburg
Ab wann rücken Sie aus?
Wir fahren Kontrollen bei Glättewarnung und räumen so, dass die Flächen zu den satzungsgemäßen Zeiten begehbar sind. Bei Dauerschneefall wird mehrfach geräumt.
Haften Sie bei einem Sturzunfall?
Mit der Übertragung der Räum- und Streupflicht übernehmen wir die Verkehrssicherung im vereinbarten Umfang und sind dafür haftpflichtversichert. Ihre Kontroll- und Auswahlpflicht als Eigentümer bleibt bestehen – die Dokumentation hilft dabei.
Kann man nur den Streudienst buchen?
Ja, aber selten sinnvoll: Bei Schneefall muss vor dem Streuen geräumt werden. Wir empfehlen die Kombination.
Bis wann muss ich buchen?
Sinnvoll ist der Vertragsabschluss bis Ende Oktober. Kurzfristige Anfragen im Dezember können wir nur annehmen, wenn im Gebiet noch Kapazität frei ist.
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Winterdienst in Hamburg anfragen
Nennen Sie uns die zu räumenden Flächen und Ihre Satzungszeiten – wir schlagen ein Bereitschaftsmodell oder eine Saisonpauschale vor.
- Festpreis statt Stundenzettel
- Ein Ansprechpartner für alle Gewerke
- Geprüfte Subunternehmer bei Spezialaufgaben
- Dokumentierte Leistungsnachweise